Die Zahl der Schiedsrichter im DFB reicht mit rund 80.000 bei weitem nicht aus. Deshalb suchen Vereine und Verbände stets geeigneten Nachwuchs, denn ein geordneter Spielbetrieb ist nur möglich, wenn es genügend ausgebildete Schiedsrichter gibt.
Schiedsrichter sind Sportler wie die Spieler auch und können ihren Sport wesentlich länger betreiben als die meisten Aktiven. Allerdings wird ein Sportler, der mit 40 Jahren seine Schiedsrichterprüfung ablegt, nicht mehr in den höchsten Spielklassen tätig sein können. Doch die Jugend- und Amateurmannschaften freuen sich über jeden, der sich als Schiedsrichter zur Verfügung stellt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 12 Jahre
- Mitglied in einem Verein
- Interesse und Freude am Fußball
- Einsatzbereitschaft für regelmäßige Spielleitungen
- Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
- Ablegen der Schiedsrichterprüfung
Ausbildung:
- Anmeldung über den Verein zur Schiedsrichterausbildung
- Ausbildung mit 12 bis 15 Unterrichtsstunden beim Kreisverband Fußball Meißen
- Einführung in die Fußballregeln
- schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen)
- körperliche Leistungsprüfung
- Leitung von fünf Spielen als Schiedsrichteranwärter
(Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent)
Einsätze und Aufstiegsmöglichkeiten:
- Leitung von Spielen im Nachwuchs- und Erwachsenenbereich in den Basisspielklassen
- Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse entsprechend der durch Schiedsrichterbeobachtungen und Leistungstests festgestellten Eignung
Entschädigung:
- Aufwandsentschädigung für die Spielleitung (abhängig von der Spiel- und Altersklasse)
- Erstattung der Fahrtkosten
- freier Eintritt zu allen Spielen im Verbandsgebiet des DFB unter Vorlage des Schiedsrichterausweises
Leistungen des Vereins:
- geringsten Mitgliedsbeitrag beim MSV 08
- Finanzierung des Schiedsrichteraus- und Fortbildung
- Bereitstellung der Schiedsrichterbekleidung und- Ausrüstung einschließlich Trainingsanzug